Ein Ehepaar schickte seinen Sohn im Rahmen eines Vertrages über ein Gastschulprogramm zu einem einjährigen Aufenthalt nach Südafrika. Entgegen der Zusicherung des Veranstalters, es handele sich um ein so genanntes „low risk”-Gebiet, stellte sich heraus, dass die Stadt in einer Malariarisikozone liegt und dass schon vor Beginn des dortigen Sommers die Anopheles-Mücke herumfliegt. Die Eltern