Die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens stellt eine Vorwegnahme der Hauptsache dar. Sie kommt daher nur dann in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren spricht. Für das Verwaltungsgericht Bremen sind im Fall der Vorwegnahme der Hauptsache erhöhte Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches