Eltern gehörloser Kinder können vom Sozialhilfeträger nicht die Übernahme der Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache verlangen. Die staatlich zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen zwar die Unterrichtung des behinderten Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärdensprachkurses für dessen Eltern. Den Eltern ist es – so das Landessozialgericht Baden-Württemberg – zuzumuten, die Gebärdensprache aus