Der Begriff der Wertminderung (von Juristen auch als merkantiler Minderwert bezeichnet) wird in erster Linie im Zusammenhang mit der Beschädigung von Kraftfahrzeugen gesehen. Nunmehr hält der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung eine Wertminderung auch bei Mängeln an Gebäuden für erstattungsfähig. In dem konkreten Fall waren nach der Erstellung eines Mehrfamilienhauses zahlreiche Risse am Innen- und Außenputz