Die in einer formularmäßigen Vereinbarung einer Gebrauchtwagengarantie, die der gewerbliche Verkäufer einem Fahrzeugkäufer gewährt, enthaltene Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen beim Verkäufer oder von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam, wenn die Garantieansprüche unabhängig