Stellt sich nachträglich heraus, dass es sich bei dem von einem Gebrauchtwagenhändler verkauften Pkw nicht, wie im Kaufvertrag ausdrücklich bezeichnet, um einen Werkswagen, sondern um einen ehemaligen Mietwagen handelt, kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Ein Werkswagen liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz nur dann vor, wenn das Fahrzeug im Werk zu betrieblichen