Eine Bank muss dem Girokonto eines Kunden den Betrag gutschreiben, der aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrags von seinem Konto abgebucht worden ist. Zu der Überweisung war es im entschiedenen Fall wohl dadurch gekommen, dass ein Unbekannter ein von einem Mitarbeiter des Kontoinhabers in den Bankbriefkasten eingeworfenes Überweisungsformular vor der Leerung „herausgefischt“ und mit gefälschter Unterschrift eine