Ein Fahrzeughalter machte bei seiner Vollkaskoversicherung den Ersatz für einen Brandschaden an dem versicherten Fahrzeug geltend. Die Versicherung hielt dem entgegen, der Brand, bei dem der Wagen vollständig zerstört wurde, sei u.a. auf einen nicht fachgerechten Einbau des Musikverstärkers, eines Navigationsgeräts sowie von Steuergeräten für geänderte Rückleuchten zurückzuführen und verweigerte die Versicherungsleistung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe