Wer durch eine falsche Medienberichterstattung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt wird, kann vom Verantwortlichen innerhalb einer angemessenen Frist eine Gegendarstellung im selben Medium verlangen. Das Oberlandesgericht München hat nun die Aktualitätsgrenze, innerhalb der ein Anspruch auf Gegendarstellung beim Gericht eingereicht werden muss, bei einem durchschnittlichen Zeitungsartikel auf etwa vier Wochen festgelegt. Dieser Zeitrahmen ist zwar