Das Internet bietet Musikern und insbesondere kleineren Musikverlagen die Möglichkeit, Musik unter Umgehung sogenannter Verwertungsgesellschaften, wie in Deutschland die GEMA, zu veröffentlichen oder zu vermarkten. Die Anzahl der Künstler, deren Werke unter einer sogenannten Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden, ist mittlerweile kaum überschaubar. Der GEMA kommt gerade hierbei die Vorschrift des § 13c UrhWahrnG (Gesetz über