Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH ist im Handelsregister einzutragen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GmbH). Dabei stellt auch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB, also dem Verbot, Geschäfte der GmbH mit sich selbst zu schließen, eine eintragungspflichtige Tatsache dar. Neben diesem Verbot untersagt die Vorschrift auch eine Mehrfachvertretung, was beispielsweise dann