Insbesondere die Hersteller von Premiumfahrzeugen sind mittlerweile in der Lage, das ruckfreie Schalten von Automatikgetrieben zu gewährleisten. Dies ist offenbar bei Sportwagen anders, wie ein vom Oberlandesgericht Hamm entschiedener Fall zeigt. Der Käufer eines Porsche 981 Boxter S beanstandete ein spürbares Schalten und Bremsen des Automatikgetriebes und wollte, nachdem keine Nachbesserung möglich war, vom Kaufvertrag