Das Verkaufsexposé eines Immobilienmaklers zu einem Wohnhaus enthielt u.a. folgende Angabe: „Es besteht die Erlaubnis, zwei bis drei Pferdeboxen auf dem hinteren Grundstücksteil zu errichten. Daneben gibt es eine angrenzende Weide, die gepachtet werden kann.“ Die zuständige Baubehörde lehnte den Bauantrag für die Pferdeboxen später ab, worauf die Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen wollten. Ihre