Wer Opfer von Gewalt geworden ist oder einer Gewaltandrohung ausgesetzt ist, kann nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz neben oder statt eines Strafverfahrens zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen und u.a. Schutzanordnungen beantragen. Das Gericht kann dem Täter untersagen, mit dem Opfer persönlich oder auch unter Verwendung von Mitteln der Fernkommunikation in