Einer Gemeinde steht selbst dann kein Klagerecht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags eines im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmens zu, wenn die Änderung dazu führt, dass die Gemeinde Gewerbesteuer in Millionenhöhe zurückerstatten muss und dadurch ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet wird. In dem vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall wurden nach einer Betriebsprüfung die Gewerbesteuermessbeträge für sechs Prüfungsjahre beträchtlich