Immer wieder und meist vergeblich versuchen sich Anwohner gegen das morgendliche Glockenläuten nahe gelegener Kirchen juristisch zur Wehr zu setzen. So unterlag nun ein Anwohner auch in zweiter Instanz mit seiner Klage auf Untersagung des täglichen, zweiminütigen Glockenläutens (Betläuten) zwischen 6 und 8 Uhr morgens aus dem Glockenturm einer evangelischen Kirche. Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg