Ein Handwerker wollte sich mit einem Montagebetrieb selbstständig machen. Er beabsichtigte, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen. Er holte hierzu ein Existenzgründungsgutachten ein und ließ sich umfassend steuerlich und rechtlich beraten. Das Geschäftsprojekt scheiterte jedoch an der Finanzierung. Gleichwohl wollte der verhinderte Gründer die Vorsteuer für die Rechnungen seiner Berater geltend machen. Das Finanzamt lehnte die Erstattung