In den meisten landesrechtlichen Nachbarrechtsvorschriften werden u.a. die Mindestgrenzabstände von Zäunen und Hecken zum Nachbargrundstück geregelt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt hierzu klar, dass es sich auch bei einer Anpflanzung von Bambus (Gattung Phyllostachys) um eine Hecke im Sinne des Nachbarrechts handeln kann, obwohl es sich im botanischen Sinne nicht um ein Gehölz, sondern ein Gras