Das Kammergericht Berlin hat Grundsätze dafür aufgestellt, wie eine ausländische Gesellschaft den Nachweis der Vertretungsbefugnis im deutschen Grundbuchverfahren zu erbringen hat. Danach muss das ausländische Unternehmen (hier italienische GmbH „Societa a Responsabilita Limitata“) einen beglaubigten Auszug aus dem maßgeblichen italienischen Unternehmensregister (Registro delle Imprese) vorlegen. Die Übersetzung der Urkunde ins Deutsche muss dabei beweissicher durch