Kfz-Haftpflichtversicherungen versuchen in letzter Zeit massiv, bei den Gerichten die zur Schätzung von Mietwagenkosten für sich günstigere Studie des Fraunhofer-Instituts durchzusetzen. Für das Oberlandesgericht Stuttgart besteht jedoch kein Anlass, von der bisherigen Verwendung des „Schwacke-Mietpreisspiegels“ abzuweichen. Die Eignung des „Schwacke-Mietpreisspiegels“ zur Schadenseinschätzung bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend