Das Freilassen von Lücken in stehenden Fahrzeugkolonnen, um einen wartepflichtigen kreuzenden Verkehrsteilnehmer durchfahren zu lassen, ist einerseits sehr zuvorkommend, beschwört aber andererseits immer wieder gefährliche Verkehrssituationen herauf. Der durch die Lücke Fahrende darf sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer gleichermaßen rücksichtsvoll verhalten. Kommt es dann zu einem Unfall, ist die Haftungsverteilung zwischen