Ehegatten, die ein gemeinsames Girokonto unterhalten, sind im Zeitpunkt der Trennung an dem jeweiligen Stand des Kontos im Zweifel zu gleichen Teilen berechtigt. Ein Guthaben ist also bei Scheitern der Ehe grundsätzlich hälftig zu teilen. Der Grundsatz der Halbteilung kommt nur dann nicht zum Zuge, wenn etwas anderes vereinbart ist. Entnimmt ein Ehegatte nach der