Wer unbefugt das Gelände von Supermärkten, Bäckereien oder Hotels betritt, und dort – ob aus Bedürftigkeit oder aus Protest gegen die „Wegwerfgesellschaft“ – aus Mülltonnen oder -containern nach verwertbaren Lebensmitteln sucht und diese an sich nimmt (sogenanntes Mülltauchen), riskiert eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs. Vor dem Landgericht Lüneburg war ein Politikaktivist angeklagt, der nachts von einem