Muss für eine bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzte Hausfrau zeitweise eine Haushaltshilfe zur Versorgung der Familie eingestellt werden, sind die geltend gemachten Kosten nach Einführung des Mindestlohngesetzes in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde als angemessen anzusehen. Urteil des OLG Koblenz vom 11.05.2015 Aktenzeichen: 12 U 798/14 DAR 2015, 462 NJW-Spezial 2015, 426