Beschäftigt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Hausmeister zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und -setzung des gemeinschaftlichen Eigentums, ist sie nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht verpflichtet die in § 358 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3 SGB III gesetzlich geregelte Insolvenzgeldumlage zu erbringen, obwohl sie aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht eigentlich als Arbeitgeber anzusehen ist. Dies wurde im