Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Versicherungsklausel einer Hausratversicherung für wirksam erklärt, in der die Entschädigungssumme für „Schmucksachen“ sowie „alle Sachen aus Gold oder Platin“ auf eine bezifferte Höchstgrenze festgelegt wird, soweit die Gegenstände nicht durch einen Tresor oder vergleichbare Schutzvorrichtungen gesichert sind. Aus Gold hergestellte Uhren sind unabhängig von ihrem Gebrauchszweck Wertsachen im Sinne dieser