Mitarbeiter von Jobcentern sind es durchaus gewohnt, auch mit schwierigen Besuchern zurechtzukommen. Wird jedoch der Dienstablauf erheblich gestört, können auch drastische Maßnahmen ergriffen werden. So billigte das Sozialgericht Heilbronn den Ausspruch eines zweimonatigen Hausverbots gegenüber einer Antragstellerin, die sich bei einem unangemeldeten Besuch unflätig geäußert hatte, nachdem sich der Sachbearbeiter geweigert hatte, die beantragte Unterstützung