Ein seit rund sechs Jahren bei 5,19 Euro (brutto) pro Stunde und wöchentlich 14 Arbeitsstunden beschäftigter Hauswart verlangte nach Einführung des Mindestlohngesetzes eine Anhebung seiner Vergütung auf 8,50 Euro pro Stunde. Hierauf reagierte der Arbeitgeber mit der Heruntersetzung der Anzahl der Arbeitsstunden, sodass sich bei unveränderter Monatsvergütung ein Stundenlohn von knapp über 10 Euro ergab.