Eine privat krankenversicherte Frau brachte stationär in einem Krankenhaus Zwillinge zur Welt. Zur Betreuung sowohl während der letzten Phase der Schwangerschaft als auch nach der Geburt nahm sie die ambulanten Dienste einer Hebamme in Anspruch. Diese stellte hierfür eine Rechnung über 2.812,55 Euro. Die private Krankenversicherung zahlte hierauf – im Kulanzwege – an die Versicherte