Das Oberlandesgericht Koblenz hat es dem Betreiber einer Klinik für Schönheitsoperationen verboten, im Internet mit Fotos zu werben, die Patientinnen im Rahmen einer vergleichenden Darstellung vor und nach einem plastisch-chirurgischen Eingriff zeigen. Eine solche Präsentation der Bilder stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG (Heilmittelwerbegesetz) dar. Nach dieser Bestimmung darf für