Einem Heilpraktiker wurde vorgeworfen, in Absprache mit einem Apotheker ein von diesem selbst hergestelltes Medikament mit dem Namen „Sedativa Forte“ verordnet zu haben, das neben homöopathischen Bestandteilen auch einen verschreibungspflichtigen Zusatz (Tetrazepam) beinhaltete, um die Wirkung der homöopathischen Substanzen zu verstärken. Die Kapseln sollten dem Patienten bei Unruhezuständen, Angsterkrankungen und Schlafstörungen helfen. Das Oberlandesgericht Oldenburg