Nach einem Heimvertrag endete das Vertragsverhältnis erst zwei Wochen nach dem auf den Sterbetag des Bewohners folgenden Tag, falls der Heimplatz nicht zuvor neu belegt wurde. Für den Zeitraum der Fortgeltung des Vertrags mussten die Unterkunfts- und die anteiligen Investitionskosten abzüglich der ersparten Aufwendungen, z.B. für Verpflegung und Pflegeleistungen, weitergezahlt werden. Nur ersparte Aufwendungen wurden