Nach § 4 Nr. 7 UWG begeht eine unlautere geschäftliche Handlung, „wer die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft“. Für das Oberlandesgericht Köln kann die Mitteilung eines Unternehmens (Rundschreiben per E-Mail), ein Handelsvertretervertrag sei mit sofortiger Wirkung gekündigt worden, aus Sicht des Handelsvertreters eine herabsetzende Äußerung im