Ein Autofahrer kaufte von einem Kraftfahrzeughändler einen Gebrauchtwagen, den der Verkäufer zuvor auf einer Internetplattform zum Verkauf angeboten und dort mit einer noch länger als ein Jahr laufenden Herstellergarantie beworben hatte. Kurz nach dem Kauf mussten infolge von Motorproblemen Reparaturen durchgeführt werden. Dabei verweigerte der Hersteller eine kostenlose Reparatur mit der Begründung, im Rahmen einer