Hat ein für ein IT-Unternehmen tätiger Arbeitnehmer mehr als drei Jahre seine Arbeiten als Softwareentwickler ohne Probleme und Beanstandungen im Home-Office erbracht, ist eine offenbar als Reaktion auf vorangegangene Meinungsverschiedenheiten erteilte und auch ansonsten nicht substanziiert begründete Weisung, die Arbeit in Zukunft im 300 km entfernten Stammbetrieb zu erbringen, als unbillig und damit unwirksam anzusehen.