Der Inhaber eines Hotels verlangte vom Betreiber eines Online-Reisebüros sowie eines damit verknüpften Hotelbewertungsportals Unterlassung einer unwahren, geschäftsschädigenden Bewertung eines Verbrauchers mit dem Inhalt „Für 37,50 Euro pro Nacht und Kopf im DZ gab’s Bettwanzen“. Die Klage des Hotelbetreibers scheiterte in allen Instanzen. Auch der Bundesgerichtshof kam schließlich zu dem Ergebnis, dass dem Betreiber eines