Wird die Nachtruhe in einem Ferienhotel ab morgens 8 Uhr durch das Reinigungspersonal und andere Gäste, die auf dem gefliesten Boden vor dem Zimmer mit rumpelnden Koffern oder Reinigungswagen vorbeigehen, gestört, stellt dies lediglich eine Unannehmlichkeit dar, die nicht das Ausmaß eines zur Minderung des Reisepreises berechtigenden Mangels erreicht. Wird im Reiseprospekt bzw. in der