Ein Hundehalter haftet auch dann für den Schaden eines verletzten Radfahrers, wenn sein vor dem Grundstück freilaufender großer Hund bellend auf einen Radfahrer zuläuft, wenige Meter vor diesem zwar abstoppt, der Radler aber gleichwohl vor Schreck stürzt. Urteil des Brandenburgischen OLG vom 17.01.2008 Aktenzeichen: 12 U 94/07 VRR 2008, 82