In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass gewerbliche Anbieter, die im Rahmen eines Internetportals tätig sind, für ihre Unterseite impressumspflichtig sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf geht nun noch einen Schritt weiter, indem es den Portalbetreiber dazu verpflichtet, die Händler zur Erfüllung der Impressumspflicht anzuhalten. Allerdings kann nicht erwartet werden, dass der Betreiber sämtliche Angebote auf seinem