Wie derzeit der Fall „Airbus“ zeigt, kommen immer wieder Manager großer Unternehmen in den Verdacht, Betriebsinternas beim Erwerb oder Verkauf von Belegschaftsaktien auszunutzen. Nicht jede „verdeckte“ Aktientransaktion des Unternehmens stellt jedoch ein strafbares Insider-Geschäft dar. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht beanstandet, wenn Unternehmen Aktienkurse durch Käufe bzw. Verkäufe künstlich stützen. Grundsätzlich können