Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmers stellt für sich genommen keinen wichtigen Grund für die Kündigung eines nach dem Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrags dar. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Insolvenzschuldners hat dessen Vertragspartner zwar keine Sicherheit mehr darüber, ob der Insolvenzverwalter den Vertrag erfüllen wird oder nicht. Er hat