Arbeitnehmer insolventer Unternehmen erhalten Insolvenzgeld für offene Lohnforderungen der letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach einem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts erhalten auch diejenigen Arbeitnehmer Insolvenzgeld, die erst während einer vorläufigen Insolvenzverwaltung eingestellt wurden. Urteil des LSG Chemnitz vom 18.12.2014 Aktenzeichen: L 3 AL 13/13 JURIS online