Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Insolvenzverwalter bei einem bis auf die Abnahme der verweigerten Mängelbeseitigung bereits erfüllten Vertrag noch die Erfüllungswahl treffen kann. Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und dessen Vertragspartner nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter grundsätzlich anstelle