Im Zuge des aktuellen „Pferdefleischskandals“ wurden verschärfte Kontrollen bei den Angaben insbesondere bei Billigfleischprodukten gefordert. Diese Kontrolle funktionierte offenbar zumindest im Fall eines Hähnchenfleischherstellers, der in unzulässiger Weise „Hähnchen-Filetstreifen“ auf den Markt gebracht hatte. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertrat die Auffassung, dass die Bezeichnungen „Hähnchen-Filetstreifen“ und „Puten-Filetstreifen“ beim Verbraucher die Erwartung wecken, die Produkte seien wie