Vor dem Bundesgerichtshof stand die Zulässigkeit des aus den Medien bekannten Slogans „20 % auf alles“ für eine von einem Baumarkt angekündigte Rabattaktion auf dem Prüfstand. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs stellte bei stichprobenartigen Testkäufen fest, dass für mindestens vier Artikel – das Sortiment des Baumarktes umfasst etwa 70.000 Artikel – unmittelbar vor