Eltern steht ab dem 1. August 2013 gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII eine frühkindliche Förderung (U3) zu. In vielen Kommunen stehen Plätze in Kindertagesstätten (Kitas) noch nicht zur Verfügung. Entgegen der erwarteten Klagewelle haben bislang nur wenige Eltern ihren entsprechenden Rechtsanspruch gerichtlich geltend gemacht. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen schränkt den einklagbaren