Bei einer Kapitalanlage muss der Verbraucher auf die Risiken der Geldanlage hingewiesen werden. Anlageberater müssen sich die Kenntnisnahme der Anlagerisiken durch den Anleger ausdrücklich bestätigen lassen. Diesen Anforderungen genügt es nicht, wenn es in der Beitrittserklärung zu einem Solarfonds in einer gesondert von dem Anleger unterschriebenen Rubrik heißt, er habe den Beteiligungsprospekt erhalten und vollinhaltlich