Die Kosten für die Anmeldung des Versicherungsfalls bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung durch einen Anwalt können neben dem durch den Unfall entstandenen Fahrzeugschaden ersatzfähig sein. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Inanspruchnahme der anwaltlichen Hilfe aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war. Sofern es keine Hinweise darauf gibt,