Ein in Bayern wohnender Pendler ärgerte sich darüber, dass er tagtäglich eine automatisierte Kennzeichenerkennung und -erfassung passieren musste. Er sah in der ständigen polizeilichen Überwachung in der Art eines „Bewegungsbildes“ einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und klagte gegen den Freistaat Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München sah in der Erfassung der Autokennzeichen