Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sogenannte Adword-Werbung im Rahmen der Suchmaschine Google stellt für eine Reihe von Obergerichten keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar, wenn bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird. Die